Vertraulichkeit
Falls Sie sich dazu entschließen, Detektiv Specker in Ermittlung zu schicken, werden alle Abmachungen zwischen Ihnen und dem Detektiv streng vertraulich behandelt, sprich es werden keinerlei Auskünfte gegenüber Dritten erteilt. Ebenfalls wird der Auftrag vertraglich festgehalten und somit auch die Schweigepflicht schriftlich vereinbart.
Dabei ist jedoch anzumerken, dass im Falle von unseriösen Aufträgen (beispielsweise ungerechtfertigten Beobachtungen) der Auftrag abgelehnt werden kann. Es werden keine suspekten, geschweige denn gesetzwidrigen Aufträge irgendeiner Art angenommen, auch nicht gegen Extrazahlungen!
Kündigung der Ermittlungen
Die Einsätze der Detektei Specker sind jederzeit von Seiten des Auftraggebers kündbar, auch ohne ausführliche Begründung. Ebenfalls können Sie vor Ermittlungsbeginn Ihr Höchstbudget für die Ermittlungskosten festlegen.
Detektiv Specker kann das Ermittlungsverhältnis kündigen, falls eine unzumutbare Ermittlung gefordert wird (Beispielsweise gegen einen Familienangehörigen des Ermittlers oder um „Stalking-Interessen“ zu vertreten).
Ebenfalls kann im Falle einer ausbleibenden Zahlung nach Mahnung eine Vertragskündigung stattfinden.