Als Privatdetektiv stehe ich in einem vertraglichen Verhältnis zu meinen Auftraggebern. Das impliziert eine Stillschweige- und Interessenswahrnehmungspflicht.
Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten im Bereich der Personenüberwachung.
Mein Anliegen: Informationslücken durch Observationen füllen.
Dabei steht Diskretion gegenüber der zu überwachenden Person sowie dem Auftraggeber im Vordergrund.
Die Aufträge, die meine Kunden an mich richten, reichen von der Beweismittelbeschaffung einer Beziehungsangelegenheit, Recherchen von Falschanschuldigungen, die Überwachung von Angestellten, das Überwachen des Konkurrenzverbotes über Erkundigungen fremder Firmen bis zum Besorgen von Fotos bestimmter VIPs.